Rechtsanwalt Dr. Müsse ist Doktor und Dozent im Urheberrecht sowie Fördermitglied des Instituts für Urheber- und Medienrecht München
Seit dem 1. Januar 2022 ist Rechtsanwalt Dr. Müsse im Ruhestand. Mandate und Lehraufträge werden nicht mehr übernommen.
Das Urheberrecht schützt den Urheber in seinen geistigen und persönlichen Beziehungen zum Werk und in der Nutzung des Werkes. Geschützt sind Werke der Literatur, Wissenschaft und Kunst. Dazu gehören insbesondere Schriftwerke, Reden, Computerprogramme, Musikwerke, Werke der bildenden Künste, Baukunstwerke, Lichtbildwerke, Filmwerke, wissenschaftliche oder technische Zeichnungen, Pläne, Karten, Skizzen, Tabellen, plastische Darstellungen und so weiter. Ein Werk liegt aber nur dann vor, wenn es sich um eine persönliche geistige Schöpfung handelt. Schöpfung erfordert Originalität. Es muß etwas substantiell Neues hervorgebracht werden, das so vorher nicht existierte. Die Schöpfung muß eine geistige sein. Es muß also eine Gedankenäußerung und nicht nur ein mechanisches oder natürliches Zufallsprodukt vorliegen. Die Schöpfung muß eine persönliche sein. Sie muß also individuelle Züge tragen und durch die Persönlichkeit des Urhebers zumindest schwach geprägt sein. Alltagsbriefe sind zum Beispiel nicht urheberrechtlich geschützt. Normale Einfamilienhäuser sind keine Baukunstwerke, hier ist nur die technische Zeichnung geschützt, wenn sie die Mindestanforderung einer persönlichen geistigen Schöpfung erfüllt. Der Urheber hat das ausschließliche Recht, sein Werk zu veröffentlichen. Seine Urheberschaft muß anerkannt werden. Er kann eine Entstellung oder andere Beeinträchtigung des Werkes verbieten, wenn seine berechtigten geistigen oder persönlichen Interessen am Werk gefährdet werden. Der Urheber hat das ausschließliche Recht zur körperlichen Verwertung (Vervielfältigung, Verbreitung, Ausstellung) und unkörperlichen öffentlichen Wiedergabe (Vortrag, Aufführung, Vorführung, Sendung, Internet, Wiedergabe durch Bild- oder Tonträger, Wiedergabe von Funksendungen).
Rechtsanwalt Dr. Müsse übernimmt unter anderem die Vertretung von Fotografen und Unternehmen aus den Kreativbereichen Werbung, Marketing, Verlage und Druckereien. Er hat seine Doktorarbeit über das Urheberpersönlichkeitsrecht bei einem der führenden deutschen Urheberrechtler geschrieben und auch in der Zeitschrift für Urheber- und Medienrecht publiziert. Er gibt regelmäßig Kurse im Urheber- und Internetrecht im Rahmen der beruflichen Fortbildung. Er hilft privaten Mandanten und Unternehmen bei Abmahnungen. Rechtsanwalt Dr. Müsse ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Geistiges Eigentum & Medien im Deutschen Anwaltverein. Am Institut für Urheber- und Medienrecht in München hat er den Fortbildungskurs "Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht" erfolgreich absolviert. Er ist Fördermitglied des Instituts für Urheber- und Medienrecht München und nimmt jährlich an Fortbildungsveranstaltungen und Symposien teil.