Rechtsanwalt Dr. Müsse ist Markenvertreter vor dem DPMA und dem Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO)
Seit dem 1. Januar 2022 ist Rechtsanwalt Dr. Müsse im Ruhestand. Mandate und Lehraufträge werden nicht mehr übernommen.
Das Markengesetz schützt prioritätsältere Marken und geschäftliche Bezeichnungen gegen identische oder verwechslungsfähige Zeichen durch Ansprüche auf Unterlassung, Schadensersatz, Vernichtung und Auskunft. Als Marke können alle Zeichen geschützt werden, die geeignet sind, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden. Dazu gehören insbesondere Wörter einschließlich Personennamen, Abbildungen, Buchstaben, Zahlen, Hörzeichen, dreidimensionale Gestaltungen einschließlich der Form einer Ware oder ihrer Verpackung sowie sonstige Aufmachungen. Als geschäftliche Bezeichnungen werden Unternehmenskennzeichen (Name, Firma, besondere Bezeichnung eines Unternehmens) oder Werktitel (Namen oder besondere Bezeichnung von Druckschriften, Filmwerken, Tonwerken, Bühnenwerken) geschützt. Der Markenschutz entsteht durch die Eintragung beim Patentamt oder bei Verkehrsgeltung durch Benutzung im Geschäftsverkehr oder durch die notorische Bekanntheit einer Marke i.S.d. Pariser Verbandsübereinkunft. Keine Schutzfähigkeit besteht beispielsweise bei fehlender Unterscheidungskraft (z.B. rein beschreibende Angaben, Eigenschaftswörter, fremdsprachliche Wörter), bei einem Freihaltebedürfnis oder bei Sprachüblichkeit. Ausnahmsweise besteht trotz dieser Hinderungsgründe Schutzfähigkeit, wenn die Marke vor der Eintragungsentscheidung des Patentamts innerhalb der beteiligten Verkehrskreise einen Durchsetzungsgrad von mindestens ca. 50 % erlangt hat.
Rechtsanwalt Dr. Müsse übernimmt die Vertretung der markenrechtlichen Interessen von mittelständischen Unternehmen als ständiger Markenvertreter vor dem Deutschen Patent- und Markenamt und dem EUIPO sowie außergerichtlich bei der Durchsetzung oder Abwehr von Unterlassungsansprüchen und prozessual vor den Gerichten mit Spezialzuständigkeit. Rechtsanwalt Dr. Müsse ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Geistiges Eigentum & Medien im Deutschen Anwaltverein.