Baurecht
Rechtsanwalt Dr. Müsse, Fachanwalt für Baurecht und Architektenrecht, Hechingen
Durch den Bauvertrag verpflichtet sich der Bauunternehmer gegenüber dem Bauherrn, bestimmte Bauarbeiten gegen Vergütung zu erbringen. Typische Verträge im privaten Baurecht sind daneben der Generalunternehmervertrag, der Generalübernehmervertrag, der Subunternehmervertrag sowie die Verträge der Arbeitsgemeinschaften. Der Bauvertrag ist Werkvertrag i.S.d. §§ 631 ff. BGB. In den Bauvertrag können die VOB/B einbezogen werden. Dabei handelt es sich rechtlich um Allgemeine Geschäftsbedingungen, die in Ergänzung und Abänderung der gesetzlichen Regelungen den Bauvertrag inhaltlich gestalten. Die VOB/B werden nur Vertragsbestandteil, wenn ihre Geltung besonders vereinbart wurde und der Bauherr in zumutbarer Weise von ihrem Inhalt Kenntnis nehmen konnte. Wenn das Werk mangelfrei (BGB) bzw. ohne wesentliche Mängel (VOB/B) erstellt ist, muß es der Bauherr abnehmen. Damit wird beim BGB-Vertrag die Vergütung fällig. Beim VOB/B-Vertrag muß eine Schlußrechnung und ein Zeitablauf von 2 Monaten hinzukommen. Ansprüche wegen Mängeln oder einer Vertragsstrafe muß sich der Bauherr ganz konkret vorbehalten, sonst gehen sie unter. Mit der Abnahme beginnen diverse Verjährungsfristen zu laufen. Außerdem kehrt sich die Beweislast für das Bestehen von Mängeln um. Vor der Abnahme wird bei Vorliegen wesentlicher Mängel eine Klage auf Vergütung mangels Fälligkeit abgewiesen. Danach erfolgt eine Verurteilung zur Zahlung Zug um Zug gegen Mangelbeseitigung.
Wir beraten und vertreten seit vielen Jahren zahlreiche Unternehmen der Bauwirtschaft, darunter Bauträger, Bauhandwerker und Architekten.
RA Dr. Müsse hat bei dem Fachanwaltslehrgang im Bau- und Architektenrecht, Stuttgart 2007, die Abschlussklausur zu den Themen Bauvertragsrecht, Bauträgerrecht und Baufinanzierung mit 211 von 211 erreichbaren Punkten und die Abschlussklausur zu den Themen Bauprozessrecht, Zwangsvollstreckungsrecht, Insolvenzrecht sowie Recht der Architekten und Ingenieure mit 193 von 202 erreichbaren Punkten weit überdurchschnittlich erfolgreich absolviert. Dr. Müsse ist Fachanwalt für Baurecht und Architektenrecht sowie Mitglied der Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht im Deutschen Anwaltverein.